Monat: August 2016

Bei Angestellten ist die Pokémonjagd ein Freizeitspaß, und bei Freelancern?

Angestellte dürfen privat Smartphones und Internet nutzen, wenn der Arbeitgeber sein o.k. dazu gibt. Freelancer gibt es nicht – es sind Werkvertragsnehmer, die derart definiert sind (https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsvertraege/Werkvertrag.html): • auf Erfolg ausgerichtet • keine persönliche Arbeitspflicht • eigene Arbeitsmittel… Read More