Updated on Januar 25, 2016

Für viele stellt sich die Frage bereits am Anfang der Selbstständigkeit und bei anderen kommt diese Frage erst nach einigen Jahren auf. Soll ich eine GmbH gründen? Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer LTD? Macht die Limited Rechtsform vielleicht mehr Sinn? Fragen über Fragen die aber gut durchdacht sein sollten. Wir geben in diesem Blog Artikel Aufschluss darüber welche Rechtsform am besten zu Ihnen passt bzw. welche Vor und Nachteile man mit einer LTD (Limited) hat.
Was ist eine LTD?
Eine LTD ist die Abkürzung für eine Limited Company (korrekte Abkürzung: Ltd.)
Eine Ltd. ist eine Kapitalgesellschaft welche den Vorteil einer beschränkten Haftung beinhaltet. Die Ltd. ist eine britische, nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft.
Die Ltd. gewinnt bei Unternehmern immer mehr Beliebtheit, da Sie viele Vorteile hat. Aus diesem Grund kommt diese Rechtsform immer öfter in Verwendung als eine klassische GmbH. In Deutschland und Österreich werden laufend Ltd. angemeldet, in Deutschland sind es bereits 30.000 aktiv gemeldete Ltd. Rechtsformen.
Welche Vorteile hat eine Ltd.?
Der vermutlich markenteste Vorteil ist der Vorteil der kleineren Einlage gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei einer Gründung einer Ltd. benötigt man derzeit weniger als 300€. Bei einer GmbH sind es dankenswerterweise mittlerweile „nur“ noch knapp 10.000€. Eine Tatsache die schon einmal die Spreu vom Weizen trennt denn nicht viele Unternehmer wollen oder können diesen Schritt gehen dieses Stammkapital zu erbringen.
Das und noch ein paar weitere Gründe ist vermutlich sogar der Hauptgrund warum die Ltd. immer mehr Anklang findet. Der weitere Vorteil gegenüber einer Ltd. ist die bürokratisch sehr einfach gehaltene Anmeldung. Bei einer Gründung einer GmbH kann dieser Prozess je nach Bundesland einige Wochen in Anspruch nehmen. Eine Ltd. dagegen ist vergleichsweise schnell gegründet, da diese kaum bis keine Rechtswege erfordert.
Welche Nachteile hat eine Ltd.?
Natürlich gibt es wie bei so vielem auch bei der Ltd. kleine Fallen und Stolpersteine auf die man achten sollte. Unter anderem darf man nicht vergessen, dass die Ltd. eine britische Gesellschaftsform ist, das bedeutet im Falle eines Streites unter Gesellschaftern oder im Streitfall mit anderen unterliegt man dem englischen Recht und nicht dem österreichischen oder deutschen Recht.
Eine Tatsache die man nicht Außer Acht lassen sollte.
Hier ein paar Markante Punkte die auftreten, wenn man eine Ltd. gründen möchte:
- Man benötigt ein gemeldetes und registriertes Büro in England
- Ein sogenanntes Organ der Ltd., das bedeutet der Direktor ist auch persönlich haftbar wenn die Verletzung von Loyalität- und Fürsorgepflichten nicht eingehalten werden
- Es ist beispielsweise auch möglich durch ein Gerichtsurteil von der Ausübung als ein aktives Organ einer Ltd. durch beispielsweise Verstöße oder Missachtung dieser Pflichten abgestraft zu werden. Das bedeutet in Folge, dass die Ltd. aufgelöst wird sofern man als Direktor (Hauptgesellschafter) fungiert.
Wie man vermutlich schnell merkt, ist die Ltd. zwar einfacher in der Gründung aber wie bei einer GmbH gibt es Pflichten und Regeln die man einzuhalten hat. Einmal schnell gründen empfehlen wir nicht, da auch diese Rechtsform gut durchdacht gewählt werden sollte.
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